Nutzung von Funkfrequenzen
Der Flugfunk gehört in Deutschland zu den nicht öffentlich zugänglichen Funkdiensten. Nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) ist das Abhören solcher Frequenzen nicht gestattet. Sollten dennoch Informationen empfangen werden, dürfen diese weder genutzt noch an Dritte weitergegeben werden.
Der Besitz von geeigneten Funkempfängern ist erlaubt – ihre Nutzung zum Empfang des Flugfunks jedoch nicht.