Nutzung von Funkfrequenzen

Laut TKG ist das Abhören von bestimmten Frequenzen, wozu auch der Flugfunk gehört nicht gestattet. Sollte man doch Informationen erhalten haben, so sind diese nicht an dritte weiterzugeben.

Der Besitz von Funkgeräten ist gestattet, die Nutzung jedoch nicht.


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